Alle zwei Jahre überprüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts. Die Schwellenwerte ergeben sich aus den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von den Entwicklungen der Wechselkurse. Am 18.12.2017 wurden die entsprechenden Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Demnach stellen sich die EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2018 wie folgt dar:

  •  für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)
  •  für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bisher 209.000 €)
  •  für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 € (bisher 418.000 €).
  •  für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).
  •  für Konzessionsvergaben: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).