Die Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) soll Bürokratie abbauen, Kommunen einen größeren Handlungsspielraum geben und Projekte schneller zum Start bringen. Vergabeverfahren in Hessen sollen schlanker, fairer und wirtschaftsfreundlicher gestaltet werden – ohne dabei die Kontrolle und Transparenz zu vernachlässigen.

Ein zentraler Punkt der Reform stellt die erhebliche Anhebung der Wertgrenzen dar:

  • Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis zu 100.000 Euro netto ohne formales Vergabeverfahren im Wege eines Direktauftrages direkt vergeben werden.
  • Bauleistungen können sogar bis 750.000 Euro netto ohne formales Vergabeverfahren im Wege eines Direktauftrages beauftragt werden. Dies stellt im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition für Hessen dar.

Bislang lag die Wertgrenze für Liefer- und Dienstleistungen und Bauleistungen einheitlich bei 10.000 Euro.

Zudem wird die Tariftreuepflicht ab einem Auftragswert von 20.000 Euro verbindlich, um faire Löhne sicherzustellen und sog. Lohndumping zu verhindern.

Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen im Gleichschritt von dieser Reform profitieren, die eine deutliche Erleichterung des Vergabealltags durch mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und klare, verlässliche Rahmenbedingungen verspricht. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen von dem vereinfachten Zugang zu öffentlichen Aufträgen profitieren.

Das neue HVTG wird nach Abschluss der Verbändeanhörung und des parlamentarischen Verfahrens in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben.

Für Fragen steht Ihnen auch Ihr Ansprechpartner Herr Reichstein (zum Profil von Herrn Reichstein) gerne zur Verfügung.