Öffentliche Hand
EuGH kippt vergabespezifisches Mindestentgelt in NRW, wenn es um den Einsatz von Mitarbeitern im Ausland geht
Wenn ein Bieter einen öffentlichen Auftrag mit Arbeitnehmern ausführen möchte, die bei einem Nachunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind, darf der öffentliche Auftraggeber ihn – den Bieter – nicht dazu verpflichten, dafür zu sorgen, dass diesen Arbeitnehmern im Ausland das vergabespezifische Mindestentgelt von 8,62 EUR pro Stunde gezahlt wird. Die entsprechende Vergabepraxis auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW ist mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) nicht vereinbar. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) auf die entsprechende Vorlage der Vergabekammer Arnsberg entschieden. (mehr …)