Nachdem in den vergangenen Jahren auf Landesebene bereits flächendeckend Tariftreue- und Vergabegesetze eingeführt wurden, wird nun auch im Vergaberecht des Bundes ein neues qualitatives Kriterium etabliert: der Bundestag hat am 26. Februar 2026 das Tariftreuegesetz verabschiedet. Damit wird Tariftreue zum Vergabekriterium für Aufträge des Bundes für Bau- und Dienstleistungsaufträge. Parallel kommen für die öffentliche Auftragsvergabe verpflichtende Nachweise und Prüfprozesse hinzu und der politische Diskurs über Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit bleibt hochaktuell.

Tariftreue wird Vergabekriterium

Bundesaufträge im Bau- und Dienstleistungsbereich dürfen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebunden sind oder vergleichbare, tarifähnliche Arbeitsbedingungen (insbesondere in den Punkten Entgelt und Arbeitszeit) nachweisen können. Bislang nicht tarifgebundene Unternehmen müssen strukturell nachbessern oder vergleichbare Standards belegen, während die erhöhten Personalkosten bei tarifgebundenen Unternehmen künftig keinen Nachteil mehr darstellen werden.

Mehr Prüf- und Dokumentationspflichten

Vergabestellen müssen künftig die Einhaltung der tariflichen Standards überprüfen. Unternehmen müssen entsprechende Eigenerklärungen und Nachweise vorlegen. Dazu erhalten Unternehmen die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen, um nachzuweisen, dass sie die maßgeblichen tariflichen Arbeitsbedingungen einhalten.

Anwendungsbereich und Schwellenwerte

Das Gesetz greift bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Somit betrifft dieses Gesetz ausschließlich Vergaben, bei denen der Bund als Auftraggeber auftritt. Die bereits auf Länderebene bestehenden Tariftreue- und Vergabegesetze werden dadurch nicht ersetzt – diese gelten weiterhin bei Vergaben auf Landes- bzw. Kommunalebene. Bemerkenswert: Lieferaufträge sowie Aufträge der Bundeswehr bleiben im neuen Tariftreuegesetz außen vor. Damit wird der Anwendungsbereich des Gesetzes klar eingegrenzt.

Das Tariftreuegesetz verfolgt somit ein klares Ziel: fairere Wettbewerbsbedingungen, stärkerer Schutz von Arbeitnehmerrechten und ein systematischer Ausschluss von Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen. Damit markiert das Tariftreuegesetz eine Neuausrichtung im Vergaberecht des Bundes – weg vom reinen Preiswettbewerb, hin zu sozialen Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen.

Der Bundesrat muss noch final zustimmen. Mit dem politischen Kurs auf die Reform der öffentlichen Auftragsvergabe ist davon auszugehen, dass auch der Gesetzgebungsprozess für das lange erwartete Vergabebeschleunigungsgesetz zeitnah weiter vorangetrieben wird.

Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.