§ 75a GO NRW – Mehr Freiheit im Unterschwellenbereich

Mustersatzung zur Unterschwellenvergabe in NRW Zum 1. Januar 2026 tritt der neue § 75a Allgemeine Vergabegrundsätze der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Kraft. Mit der Vorschrift werden alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren aufgehoben. Kommunen sind künftig erst ab Erreichen der europäischen Schwellenwerte verpflichtet, ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Unterhalb Weiterlesen…

OLG Köln beschränkt die Akteneinsicht von Bietern im Unterschwellenbereich auf das Submissionsprotokoll

Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 29.01.2020 (11 U 14/19) die Akteneinsicht von Bietern bei Bauvergaben im Unterschwellenbereich auf das Submissionsprotokoll samt Nachträgen beschränkt. Ohne eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie sie etwa im Oberschwellenbereich besteht, ist die Frage nach dem Akteneinsichtsrecht sowie dem gesamten Rechtsschutz für Bieter im Weiterlesen…