BGH: Hochspannungs- und Hochdruckanlagen können Gegenstand des in § 46 Abs. 2 EnWG geregelten Netzübernahmeanspruchs sein

Mit seiner Entscheidung „Strom- und Gasnetz Stuttgart“ vom 07.04.2020, Az. EnZR 75/18 hat der BGH ein zweites Urteil zum Umfang des Netzübernahmeanspruchs gemäß § 46 Abs. 2 EnWG erlassen. Bereits im Jahr 2014 hatte der BGH in der Entscheidung „Stromnetz Homberg“ festgestellt, das gemischt genutzte Mittelspannungsleitungen vom Übereignungsanspruch des § Weiterlesen…