Die künftige Ampel-Koalition setzt sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen.

In ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ hat die künftige Ampel-Koalition ihre Vorhaben im Vergabewesen formuliert: Neben der Vereinfachung und Digitalisierung soll auch die Nachhaltigkeit im Vergabeverfahren in den Fokus rücken. Konkrete Maßnahmen werden allerdings nicht benannt. Vielmehr beschränkt sich das Kapitel „Vergaberecht“ im Koalitionsvertrag auf Absichtserklärungen.

Die Koalitionspartner wollen die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten. Dabei sollen die Verbindlichkeiten gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Die bestehenden Anforderungen sollen im nationalen Vergaberecht entsprechend den europäischen Regelungen präzisiert werden. Außerdem soll sich die öffentliche Hand am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen.

Ferner will die künftige Bundesregierung den digitalen Fortschritt im Vergabewesen vorantreiben. Die rechtssichere Digitalisierung soll u.a. durch eine anwenderfreundliche zentrale Plattform umgesetzt werden. Hierüber sollen dann alle öffentlichen Vergaben zugänglich sein und eine Präqualifizierung von Unternehmen ermöglicht werden.

Außerdem will die Koalition schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern. Länder und Kommunen sollen bei der Vereinfachung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit Unterstützung erhalten.

Es bleibt aber abzuwarten, mit welchen konkreten Maßnahmen und in welcher Intensität die künftige Bundesregierung diese Absichtserklärungen – insbesondere auch hinsichtlich der Vereinfachung des Vergabeverfahrens – umsetzen wird. Offen bleibt zudem, wie die Klima- und Umweltkosten zu berechnen sind. Hinsichtlich der angestrebten Verbindlichkeiten bleibt abzuwarten, inwiefern dadurch die bisherige Freiheit der Vergabestellen eingeschränkt wird.

Für Fragen steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Angela Dageförde (zum Profil von Prof. Dr. Angela Dageförde) gerne zu Verfügung.