Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge mit Wirkung zum 1. Januar 2026 festgelegt. Die neuen Schwellenwerte wurden am 23. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie markieren die Grenze für den Auftragswert, ab wann öffentliche Aufträge und Konzessionen in einem europaweitem Vergabeverfahren vergeben werden müssen.

Die EU-Schwellenwerte bestimmen den Geltungsbereich des europäischen Vergaberechts und damit gleichzeitig auch des bundesweit geltenden Kartellvergaberecht, das die EU-Vergaberichtlinien in Deutschland umsetzt. Wird der Schwellenwert überschritten, ist grundsätzlich ein europaweites Vergabeverfahren vorgesehen. Liegt der Wert unterhalb der Schwellenwerte, erfolgt in der Regel eine Vergabe nach Vorgaben der einzelnen Bundesländer.

Durch Kursschwankungen zwischen Sonderziehungsrechten und Euro ergibt sich die Notwendigkeit regelmäßiger Anpassungen der Schwellenwerte. Ziel ist es, einen multilateralen Rahmen ausgewogener Rechte und Pflichten in Bezug auf diskriminierungsfreie und transparente Vergaben von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.

Die nun festgelegten neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2026 für die nächsten zwei Jahre. Sie betreffen öffentliche Aufträge und Konzessionen, die ab dem 1. Januar 2026 bekannt gemacht werden und haben keinen Einfluss auf Vergabeverfahren, die zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht sind. Die Schwellenwerte sind verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Die neuen Schwellenwerte sind niedriger als die bisherigen. Sie betragen:

  • 5.404.000,00 Euro netto für Bauaufträge (bisher 5.536.000,00 Euro netto);
  • 216.000,00 Euro netto für Dienstleistungs- und Lieferaufträge (bisher 221.000,00 Euro netto);
  • 140.000,00 Euro netto für Dienstleistungs- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bisher 143.000,00 Euro netto);
  • 432.000,00 netto Euro für Dienstleistungs- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern und im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (bisher 443.000,00 Euro netto);
  • 5.404.000,00 Euro netto für die Konzessionsvergabe (bisher 5.538.000,00 Euro netto)

Die Schwellenwerte für soziale und besondere Dienstleistungen in Höhe von 750.000 Euro netto für öffentliche Auftraggeber und 1.000.000 Euro netto für Sektorenauftraggeber bleiben dagegen unverändert.

Für Fragen steht Ihnen auch Ihr Ansprechpartner Herr Kröger (zum Profil von Herrn Kröger) gerne zur Verfügung.