Wir beraten bei Vergaben von Bau- und Planungsleistungen.

Auch im Bereich des Bau- und Vergaberechts konzipieren und begleiten wir laufend nationale und EU­-weite Vergabeverfahren von Planungs- und Bauleistungen. Inhaltlich beraten wir dabei beispielsweise zu folgenden Themenkomplexen:

  • Bauvergabeverfahren
  • Architekten- und Werkverträge
  • Honorare der Architekten und Ingenieure
  • Beihilfen und Fördermittel

Wir erstellen eine Vielzahl an Verträgen, wie zum Beispiel Architekten-, Generalplaner- oder Werkverträge, und begleiten bei Bedarf auch die Vertragsverhandlungen im Vorfeld. Im Nachprüfungsfall vertreten wir unsere Mandanten vor der zuständigen Vergabekammer bzw. vor dem OLG-Vergabesenat.

Außerhalb der Vergabe vertreten wir unsere Mandanten im privaten Baurecht in selbstständigen Beweisverfahren und Mängelgewährleistungsprozessen, sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen um Werklohn oder Honorar. Aus diesem Grund gehören auch die Regelungen der VOB, ebenso wie das BGB­ Werkvertragsrecht und die HOAI, zu unserem Tagesgeschäft. Häufig suchen Architektur- und Ingenieurbüros unseren Rat, um bei der Teilnahme an Verhandlungsverfahren erfolgreich zu sein.

Im öffentlichen Baurecht beraten wir bei der Durchführung von Bauplanungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren. So können Sie bei allen Fragen

  • zum Städtebaurecht,
  • bei der Verhandlung städtebaulicher Verträge,
  • zum bauaufsichtlichen Einschreiten,
  • im Denkmalschutrecht
  • im Nachbarschaftsrecht,
  • zu Erschließung und Erschließungskosten,
  • zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren,
  • zu Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
  • und zuletzt auch zu Normenkontrollverfahren gegen Bauleitplanungen,

auf unsere Spezialisierung vertrauen.

Öffentliche Auftraggeber verlassen sich zudem auch auf unsere Beratung und Vertretung in Verfahren zur Überprüfung der vergaberechtskonformen Verwendung von Fördermitteln.